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   OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00   

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OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00 (https://dejure.org/2001,8206)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01.06.2001 - 2 A 12125/00 (https://dejure.org/2001,8206)
OVG Rheinland-Pfalz, Entscheidung vom 01. Juni 2001 - 2 A 12125/00 (https://dejure.org/2001,8206)
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (37)

  • BVerfG, 18.10.1983 - 2 BvR 462/82

    Anforderungen an den Grundsatz des fairen Verfahrens bei der Revision in

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00
    Ihm muss insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 65, 171 [174 f.]; 101, 397 [405]).

    Ihr wächst mit Hilfe von Art. 2 Abs. 2 Satz 2 GG eine Individualschutz vermittelnde Funktion zu (vgl. BVerfGE 38, 105 [111]; 40, 95 [99]; 54, 100 [116]; 65, 171 [174 f.]).

  • BVerfG, 08.01.1959 - 1 BvR 396/55

    Gehör bei Haftbefehl

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00
    Normativ ist sie allerdings nicht in Art. 103 Abs. 1 GG verankert, weil diese Bestimmung dem Grundsatz des rechtlichen Gehörs, wie er sich im Bereich des staatlichen Rechts darstellt lediglich im Rahmen von gerichtlichen Verfahren betrifft (vgl. BVerfGE 6, 12 [14]; 9, 89 [96]; 70, 180 [188]).

    Ihm muss insbesondere die Möglichkeit gegeben werden, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren und dessen Ergebnis nehmen zu können (vgl. BVerfGE 9, 89 [95]; 65, 171 [174 f.]; 101, 397 [405]).

  • BGH, 11.02.2000 - V ZR 271/99

    Auseinandersetzung um die Vertretung einer jüdischen Gemeinde

    Auszug aus OVG Rheinland-Pfalz, 01.06.2001 - 2 A 12125/00
    Zur Überprüfung der Berechtigung dieser auf Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung bezogenen Rügen bedarf es daher auch eines staatlichen gerichtsförmigen Verfahrens (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2000 - V ZR 271/99 - NJW 2000, 1555 ff.).

    Der hier zur Entscheidung gestellte Sachverhalt rechtfertigt nicht die Feststellung, dass die Versetzung des Klägers aus dem Wartestand in den Ruhestand unter Verletzung fundamentaler Grundsätze der staatlichen Rechtsordnung ergangen ist (vgl. BGH, Urteil vom 11. Februar 2000 a.a.O., S. 1557).

  • EGMR, 06.12.2011 - 39775/04

    REUTER c. ALLEMAGNE

    Während der 7. Senat des Bundesverwaltungsgerichts in einer Rechtssache betreffend die Vergabe öffentlicher Mittel an jüdische Gemeinschaften sich der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs angeschlossen hat (Urteil vom 28. Februar 2002, 7 C 7/01), hat der 2. Senat desselben Gerichts in einer Rechtssache betreffend die Versetzung eines evangelischen Pfarrers in den Warte- und Ruhestand seine ständige Rechtsprechung bekräftigt und das Urteil des Oberverwaltungsgerichts Rheinland-Pfalz vom 1. Juni 2001 (2 A 12125/00) aufgehoben, das seinerseits dem Urteil des Bundesgerichtshofs vom 11. Februar 2000 gefolgt war (siehe unten).

    Dieser Rechtsprechung war das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz (Urteil vom 1. Juni 2001, 2 A 12125/00, anschließend aufgehoben durch das Bundesverwaltungsgericht - siehe oben -, und Urteil vom 28. November 2008, 2 A 10495/08) in Rechtssachen betreffend die Versetzung evangelischer Pfarrer in den Warte- bzw. in den Ruhestand gefolgt.

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.11.2008 - 2 A 10495/08

    Gegen kirchliche Maßnahmen kann Verwaltungsgericht angerufen werden

    Zur Begründung hat der erkennende Senat im Urteil vom 1. Juni 2001 - 2 A 12125/00.OVG -, veröffentlicht in ESOVGRP, ausgeführt, dass die staatliche Verpflichtung zur Justizgewähr grundsätzlich umfassend ist.
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210

    Normenkontrollanträge gegen eine Wasserschutzgebietsverordnung

    Hiernach darf der Einzelne nicht zum Objekt hoheitlicher Verfahren gemacht werden, indem ihm die Möglichkeit abgeschnitten wird, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.6.2001 - 2 A 12125/00 - juris Rn. 29).
  • VGH Bayern, 08.04.2020 - 8 N 16.2210-2212
    Hiernach darf der Einzelne nicht zum Objekt hoheitlicher Verfahren gemacht werden, indem ihm die Möglichkeit abgeschnitten wird, vor einer Entscheidung, die seine Rechte betrifft, zu Wort zu kommen, um Einfluss auf das Verfahren nehmen zu können (vgl. OVG RhPf, U.v. 1.6.2001 - 2 A 12125/00 - juris Rn. 29).
  • VG Neustadt, 24.02.2011 - 4 K 1213/10

    Zum Rechtsweg gegen Beschlüsse der Gemeindeversammlung einer

    Kirchliche Maßnahmen oder solche religiöser Körperschaften des öffentlichen Rechts wie der Beklagten stellen zwar öffentliche Gewalt dar, aber eben keine staatliche (BVerwG, a.a.O., insoweit auch zustimmend OVG Rheinland-Pfalz, Urteile vom 26. November 2008 - 2 A 10495/08.OVG - und vom 1. Juni 2001 - 2 A 12125/00.OVG -, trotz der im Übrigen vom BVerwG abweichenden Auffassung hinsichtlich der Tragweite des Justizgewährungsanspruches, juris).
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